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Gold: Schweizer Bank verweigert deutschem Kunden die Herausgabe seines Besitzes - FOCUS Online

Es geht um 8,5 Kilogramm: Papiere fehlen: Schweizer Bank rückt Gold von deutschem Kunden nicht raus

Schweiz, Steueroase inmitten Europas? Nicht unbedingt: Einem deutschen Kunden verweigert die Großbank UBS die Herausgabe einer ansehnlichen Menge Gold, weil der Mann die korrekte Versteuerung in Deutschland nicht nachweisen will.

Schweiz, das heißt für die einen Raclette, Rösti und Bergpanoramen. Andere verbinden damit verschwiegene Banken, die sich auch von fragwürdiger Kundschaft nicht beirren lassen. Ein kurioser Rechtsstreit zwischen der Großbank UBS und einem deutschen Kunden zeigt aber, dass sich die Zustände in der alpinen Steueroase ändern.

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, verweigert die UBS einem Kunden die Herausgabe seines Goldes, weil der Mann die korrekte Versteuerung in seinem Heimatland Deutschland nicht nachweisen will. Aufmerksamkeit erregt der Fall auch wegen der Menge des Goldes – es geht um rund 8,5 Kilo Gold, oder 299 Unzen. Gegenwärtiger Marktwert: gut 383.600 Euro.

Gold in Euro
1.403,25 EUR
+8,41 (+0,60%)
Außerbörslich

Der Mann hat das Gold zwischen 2003 bis 2007 angesammelt. 2014 forderte er die Herausgabe. Dafür verlangte die UBS aber eine schriftliche Bestätigung der Versteuerung in der Bundesrepublik. Der Mann unterschrieb ein entsprechendes Formular aber nicht, woraufhin die Bank ihm kündigte. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht.

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Obergericht hält Geschäftsbeziehung für „zweifelhaft“

Dort behielt die Bank zunächst recht. Das Obergericht in Aargau urteilte im Sinne der Geldwäscheregeln, dass es eine sogenannte „Papierspur“ geben müsse, damit Transaktionen zweifelsfrei nachvollziehbar seien. Darüber hinaus störte sich das Gericht daran, dass der Mann die nötigen Papiere nicht unterschreiben wollte, eine in eigenen Worten „zweifelhafte Geschäftsbeziehung“.

Vor dem Bundesgericht in Lausanne wiederum bekam der Kunde nach einer Beschwerde gegen das Aargauer Urteil recht. Dem Urteil der Bundesrichter zufolge gebe es keine „zweifelhafte Geschäftsbeziehung“, eine Auslieferung des Edelmetalls verstoße nicht gegen Schweizer Geldwäschegesetze.

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Bundesrichter prüfen noch deutsches Recht

Dennoch wartet der Kunde immer noch auf sein Gold. Denn ob die Aushändigung nach deutschem Recht akzeptabel ist, klärt das Bundesgericht noch. Im Zweifelsfalle würde sich die Bank dann nämlich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen – was wiederum gegen Schweizer Aufsichtsnormen verstößt.

Der Fall zeigt, dass die Schweiz längst nicht mehr das zentrale Paradies für Steuerflüchtige aus Europa ist. Der kleine Staat arbeitet auch daran, dieses Image loszuwerden: Ab diesem Jahr soll die Bundespolizei mit einem neuen, vernetzten Geldwäsche-Programm der Vereinten Nationen arbeiten – statt mit dem über 20 Jahre alten Vorgänger, der noch mit Post und Fax arbeitet.

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2020-01-18 14:31:00Z
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