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AfD-Parteispenden - Schweizer helfen bei der Aufklärung - tagesschau.de

Bei der Aufklärung dubioser Wahlkampfspenden aus der Schweiz an die AfD bekommt die Staatsanwaltschaft Konstanz Unterstützung aus der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Zürich gab dem Antrag auf Rechtshilfe statt.

Bei den Ermittlungen gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und weitere AfD-Politiker wegen Wahlkampfspenden aus der Schweiz gewährt die Staatsanwaltschaft Zürich Rechtshilfe. Die Schweizer Kollegen werden Zeugen anhören und Dokumente sicherstellen. Ob Beweismittel nach Konstanz übermittelt werden können, soll anschließend geprüft werden. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Zürich liegt tagesschau.de vor.

Unbekannter Gönner

Gegen Weidel und andere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wird wegen Spenden in Höhe von 132.000 Euro ermittelt. Sie waren 2017 in mehreren Tranchen von einer Schweizer Firma auf Konten des Kreisverbandes überwiesen worden. Die AfD zahlte das Geld später zurück.

Der Geschäftsführer der Firma hatte angegeben, er habe das Geld als Gefallen für einen Geschäftsfreund überwiesen. Den Namen nannte er nicht. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. In der Schweiz sind solche Zuwendungen nicht verboten. Deshalb war lange fraglich, ob die Züricher Ermittler überhaupt einschreiten.

Dem Antrag auf Rechtshilfe sei stattgegeben worden, weil "der in den Ersuchen geschilderte Sachverhalt auch Tatbestände nach Schweizer Recht erfüllt", so die Staatsanwaltschaft.

Stimmen die Namen auf der Spenderliste?

Die Konstanzer Kollegen ermittelten wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz "und anderer Delikte". Die Staatsanwaltschaft Konstanz geht unter anderem dem Verdacht nach, dass die Liste mit den Namen der Spender, die die AfD dem Bundestag vorgelegt hat, in Teilen unrichtig ist. Vernehmungen hätten Zweifel an den Spendernamen bestätigt, hieß es im Februar.

Der Partei drohen nach Angaben ihres Vorsitzenden Jörg Meuthen wegen Unterstützung durch eine Schweizer Werbeagentur, die der Bundestag als Parteispenden ansieht, bereits Strafzahlungen von mehr als 400.000 Euro. Sie will sich dagegen vor Gericht wehren, weil sie die Gratisleistungen der Werbeagentur nicht als Spende im Sinne des Parteirechts betrachtet. Seine Partei habe "nichts Illegales, nichts Unrechtes getan".

Meuthen: "Nichts Illegales"

Auch Meuthen steht im Fokus: Er selbst habe Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Werbeagentur Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe, sagte Meuthen diese Woche in der ARD. Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus.

Die Bundestagsverwaltung bestätigte die Summen von 89.800 und 44.500 Euro, verwies aber zugleich darauf, dass die Verfahren noch nicht abgeschlossen seien. Auch sei noch nicht über die Höhe eines eventuellen finanziellen Anspruchs gegen die AfD nach dem Parteiengesetz entschieden worden.

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https://www.tagesschau.de/ausland/ermittlungen-afd-schweiz-rechtshilfe-101.html

2019-03-15 14:20:00Z
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