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Schweizer KZ-Häftlinge: Vom eigenen Land im Stich gelassen - DER SPIEGEL

"Auschwitz liegt nicht in der Schweiz!" Mit diesem 1996 geäußerten Satz brachte der damalige Schweizer Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz die nach dem Zweiten Weltkrieg vorherrschende Geisteshaltung der eidgenössischen Regierung auf den Punkt: Mit dem Holocaust habe der neutrale Kleinstaat nichts zu tun gehabt. Folgerichtig wurde auch das Schicksal der Schweizer KZ-Häftlinge verdrängt.

Zu Unrecht: Mindestens 391 Schweizer waren in Konzentrationslagern inhaftiert, mehr als 200 starben. Dazu kommen mindestens 328 KZ-Häftlinge, die in der Schweiz geboren wurden, aber keine Schweizer Staatsbürgerschaft besaßen. Bei den Häftlingen handelte es sich um Auslandschweizer, die in Deutschland oder besetzten Gebieten lebten.

Mit dem Buch "Die Schweizer KZ-Häftlinge" liegt nun erstmals eine Studie über das Schicksal dieser Menschen vor. Menschen wie Emma Schlotterer, geboren am 13. Dezember 1885 als Kind deutscher Eltern in Basel. 1892 ließ sich die Familie einbürgern. Mit 20 heiratete Emma den Deutschen Gustav Kübler und verlor dadurch ihre Schweizer Staatsbürgerschaft. Das Paar zog ins süddeutsche Städtchen Badenweiler, wo es eine Metzgerei übernahm und drei Kinder großzog.

Als Mitglied der verbotenen Zeugen Jehovasleistete Emma nach der Machtergreifung aktiven Widerstand gegen die Nationalsozialisten. Sie verweigerte Kunden den Hitlergruß und schmuggelte Drucksachen ihrer Glaubensschwestern aus der Schweiz nach Deutschland. 1936 wurde sie verhaftet und von einem Sondergericht in Mannheim zu zehn Monaten Gefängnis mit anschließender "Schutzhaft" verurteilt.

Emma Kübler-Schlotterer überlebte mehr als sieben Jahre in den Konzentrationslagern Moringen, Lichtenburg, Ravensbrück und Auschwitz, wo Lagerkommandant Höß sie als vertrauenswürdige Kindererzieherin und Köchin in seiner Villa beschäftigte. Nach der Räumung von Auschwitz und einem "Todesmarsch" über die KZ Groß-Rosen, Buchenwald und Mauthausen nach Bergen-Belsen starb Emma Kübler-Schlotterer am 22. April 1945 kurz nach der Befreiung des Lagers durch britische Truppen an Typhus.

In all diesen Jahren intervenierten die Schweizer Behörden kein einziges Mal für die in Basel aufgewachsene Emma - nach dem Verlust ihrer Staatsangehörigkeit durch Heirat galt sie als Ausländerin, die keinen diplomatischen Schutz mehr verdiente. Dieses Schicksal teilte sie mit Dutzenden weiteren verstoßenen Frauen.

Überlebender begeht Selbstmord

Wie wenig Beachtung die Schweiz auch nach dem Krieg ihren KZ-Häftlingen schenkte, zeigt sich am Fall des jüdischen Auslandschweizers Adhémar Wyler, der im Elsass eine Fabrik für Radioapparate betrieb. Als 34-Jähriger wurde er im April 1942 wegen "Spionageverdachts" verhaftet und bald darauf nach Auschwitz deportiert, wo er bis zur Räumung des Lagers am 18. Januar 1945 wie durch ein Wunder überlebte. Auf einem "Todesmarsch" gelang ihm die Flucht.

Anfang Mai kehrte Wyler nach Paris zurück. Im selben Zug saßen 1500 befreite französische Kriegsgefangene sowie 13 weitere KZ-Überlebende. Am Bahnhof Gare de l'Est durften diese als Erste aussteigen. Empfangen wurden sie von französischen Truppen, die vor ihnen die Waffe präsentierten. Wyler erhielt neue Kleider, das Gastland Frankreich sprach ihm als Ausländer umgerechnet 8000 Euro Entschädigung zu.

Ganz anders der Empfang in der Heimat: Als Wyler im Juli erstmals im Eidgenössischen Politischen Departement (EPD), dem Außenministerium, in Bern vorsprach, hatte der zuständige Beamte keine Zeit, beim zweiten Mal weilte er in den Ferien. Auf Wylers Gesuch, "für einige Minuten" von Außenminister Petitpierre empfangen zu werden, ging man nicht ein. Erst am 3. August nahm sich ein Beamter seiner an. Wyler beschwerte sich, dass die Schweiz sich nur halbherzig für ihn eingesetzt habe, und fragte nach einer Entschädigung für die aus Frankreich deportierten Schweizer.

Danach schrieb Wyler mehrmals an das EPD und bat um Unterstützung. Er wolle seine Arbeit wieder aufnehmen, doch sein psychischer Zustand lasse dies nicht zu. Dem zuständigen Beamten wurden die verzweifelten Zuschriften immer unangenehmer. Am Rand einer Seite notierte er: "Ich weiß nicht, ob dem Departementschef zugemutet werden darf, diese weitere lange Notiz über Adhémar Wyler zu lesen?“

Dann plötzlich stoppte die Korrespondenz. Adhémar Wyler hatte sich am 10. September 1946 in Brüssel das Leben genommen.

Wenig Interesse am Gefangenenaustausch

Was hätte die Schweiz tun können, um ihren Landsleuten zu helfen? Die Antwort lautet: einiges. In den Jahren 1943 und 1944 führte sie mit Deutschland Verhandlungen über einen möglichen Gefangenenaustausch. Dokumente belegen, dass die Eidgenossen über einen beträchtlichen Handlungsspielraum verfügt hätten, um ihre KZ-Häftlinge zu befreien. Doch sie nutzten ihn kaum.

Als die deutschen Unterhändler eine Liste mit 116 verhafteten Schweizern präsentierten, von denen sie bei mindestens 18 keine Bedenken gegen eine Freilassung hatten, legte die Schweiz keinen Wert darauf, sie freizubekommen. Einige hielt man für unliebsame "Linke", andere betrachtete man als "übelbeleumdet". Man habe "kein Interesse daran, auf eine Überführung dieser Mitbürger in die Schweiz zu dringen". Es bedeute für die "heimatlichen Behörden eine finanzielle Entlastung, wenn Deutschland Besserungsmassnahmen ergreift".

Mehrmals boten die deutschen Delegierten einen "Generalaustausch" an. Doch die Schweizer Regierung ließ diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen. Sie gewichtete staatspolitische Bedenken höher als das Schicksal ihrer Landsleute. Häftlinge, die sie nicht als "schutzwürdig" betrachtete, wollte die Schweiz nicht zurück ins Land holen.

Schweizer Bankiers fürchteten um ihr Image

Wie Adhémar Wyler meldeten sich nach 1945 zahlreiche Schweizer KZ-Überlebende in Bern. Sie waren, oft nach jahrelanger Haft, mittellos zurückgekehrt und baten um Entschädigung für das erlittene Unrecht. Im Raum stand der Vorschlag, dafür die von der Regierung blockierten 500 Millionen Franken deutscher Guthaben in der Schweiz einzusetzen. Im Rahmen des Washingtoner Abkommens von 1946 hatten die Alliierten der Schweiz erlaubt, rund 250 Millionen davon zugunsten der Schweizer Opfer des Krieges zu verwenden.

Die Schweizerische Bankiervereinigung befürchtete jedoch, dass eine Enteignung zu diesem Zweck das Ansehen des Finanzplatzes beschädigen könnte. So wurden praktisch alle deutschen Gelder zurückbezahlt. Es dauerte Jahre, bis die überlebenden Schweizer KZ-Häftlinge und die Angehörigen von im KZ Umgekommenen Entschädigungen erhielten.

Besonders abstoßend waren die Kriterien, die bei der Festsetzung der Zahlungen angewandt wurden. Widerstandskämpfer gegen Hitler hatten aus Sicht der Schweizer Behörden gegen die "Neutralitätsmaxime" des Landes und damit gegen die Interessen der Schweiz verstoßen. Sie galten deshalb als "mitschuldig" an ihrer Verfolgung. Zum KZ-Häftling Armand Mottet, der die Lager in Flossenbürg und Sachsenhausen überlebt hatte, heißt es in einer Aktennotiz: "Wenn Mottet als Widerstandskämpfer Frankreich gedient hat, so muss er sich nicht verwundern, wenn die damaligen Feinde ihn bestraften."

Mutlose Schweizer Diplomaten

Für die Schweizer Gesandtschaft in Berlin war es während des Krieges undenkbar, gegen die Verfolgung der Schweizer Juden oder die Inhaftierung von Schweizer "Schutzhäftlingen" im KZ zu protestieren. Zu lähmend war die Angst, dass Hitler aus Wut über solche Proteste in die Schweiz einmarschieren könnte. Die Diplomaten sahen ihre Aufgabe nicht darin, Deutschland "anzuschwärzen", sondern mit dem Regime möglichst gute Beziehungen zu unterhalten.

Die Schweiz intervenierte nur in Einzelfällen, etwa bei Landsleuten, die für den eigenen Nachrichtendienst gearbeitet hatten. Die Bereitschaft, sich für einen Häftling einzusetzen, war deutlich größer, wenn dieser aus einer einflussreichen, gut vernetzten Familie stammte und in der Heimat entsprechend prominente Fürsprecher hatte. Stets wogen die Diplomaten ab, ob ein bedrohter Staatsbürger des diplomatischen Schutzes würdig war.

Sie wurden so zu Richtern, wer ein "guter Schweizer" war und wer nicht. Die einzelnen Ämter, Diplomaten und Bundesräte waren sich dabei weitgehend einig: Kriminelle, "Asoziale", Behinderte, Kommunisten, Widerstandskämpfer, Menschen, die Juden geholfen hatten, "Zigeuner", Homosexuelle, Doppelbürger sowie Juden galten als Bürger zweiter Klasse. Dies waren fast exakt die gleichen Menschen, die auch die Nationalsozialisten als "minderwertig" betrachteten - woran seitens der Schweizer Behörden offenbar niemand Anstoß nahm.

Andere Regierungen wagten mehr

Als einziges neutrales Land baute Schweden gegenüber NS-Deutschland Druck auf und drohte eine Verschlechterung der schwedisch-deutschen Beziehung an. Da die deutsche Rüstungsindustrie auf die schwedische Erzförderung angewiesen war, ging das NS-Regime mehrmals auf schwedische Forderungen ein.

Weitaus hartnäckiger und erfolgreicher als die Schweiz setzte sich auch das besetzte Dänemark für seine von der Deportation bedrohten oder im KZ inhaftierten Landsleute ein. Staatliche Stellen und Private protestierten vehement dagegen, dass dänische Häftlinge in deutsche KZ deportiert wurden. Später erreichten sie, dass die dänischen Häftlinge Lebensmittelpakete und Kleider empfangen durften, was deren Überlebenschancen stark erhöhte.

Dem dänischen Diplomaten Frants Hvass gelang es im Dezember 1944, etwa 200 alte und kranke dänische Polizisten sowie später einige "Asoziale" und politische Häftlinge aus dem KZ zu befreien. Die Schweiz hatte zu diesem Zeitpunkt nur rund 20 Häftlinge ausgetauscht. Ab Mitte März brachten weiße Busse des schwedischen Roten Kreuzes 4700 skandinavische Häftlinge aus anderen Lagern nach Neuengamme. Im April 1945 erlaubte Himmler dem schwedischen und dem dänischen Roten Kreuz, die skandinavischen Häftlinge in die Heimat zurückzubringen.

Auch die Schweiz hätte Dutzende KZ-Häftlinge retten können - wenn sie sich mit mehr Nachdruck für ihre Landsleute eingesetzt hätte.

Der Autor René Staubli ist Mitverfasser der im Oktober 2019 erschienenen Studie "Schweizer KZ-Häftlinge".

Icon: Der Spiegel

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2020-02-07 06:50:00Z
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